ACTA ist in aller Munde, alleine in Deutschland haben Zehntausende Menschen gegen das Abkommen protestiert. Wir erklären die Hintergründe und haben die großen Parteien um Stellungnahme gebeten.

Video-Hinweis
Im Text sind drei Youtube-Videos eingebunden. Die in den Videos vertretenen Meinungen und Aussagen zum ACTA-Abkommen müssen nicht die Meinung des Autors widerspiegeln.


Alleine in München gingen 16.000 Personen auf die Straße, in Berlin 10.000 - Anfang Februar haben in über 50 deutschen Städten Zehntausende Menschen gegen ACTA demonstriert, ein internationales Handelsabkommen. Auch im restlichen Europa entflammten Proteste, von Madrid bis Stockholm, von Glasgow bis Athen.

Spiegel Online titelte daraufhin, die »Generation Twitter« habe zurückgeschlagen. Denn die Proteste wurzeln im Internet, die junge Generation hat ihre politische Macht erkannt - und zu nutzen gelernt.

Auf den Druck der Öffentlichkeit (und nachdem große Internet-Dienste wie Google und Wikipedia ihre Angebote einen Tag lang aus Protest abgeschaltet hatten) verschob jüngst der US-Senat die Abstimmung über die Gesetzesvorlagen »Stop Online Piracy Act« (SOPA) und »Protect Intellectual Property Act« (PIPA), die Urheberrechtsverstöße eindämmen sollten und denen Kritiker vorwarfen, die Offenheit des Internets zu zerstören. Diese Gefahr sehen sie nun auch in ACTA - was steckt dahinter?


In München protestierten Anfang Februar 16.000 Menschen gegen ACTA. (Quelle: Wikipedia)


Was ist ACTA?

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), zu Deutsch etwa Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen, ist ein multilateraler Staatsvertrag, also ein zwischen mehr als zwei Ländern ausgehandeltes Dokument. Neben den Initiatoren USA und Japan sind vor allem die Europäische Union, Kanada, Mexiko, Südkorea und Australien daran beteiligt. Alle unterzeichnenden Länder sollen sich verpflichten, die ACTA-Beschlüsse in nationale Gesetze umzuwandeln und auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten.

Die ersten Gespräche über ein solches Abkommen fanden bereits 2006 zwischen den USA und Japan statt, im Juni 2008 kam es im schweizerischen Luzern zur ersten großen Verhandlungsrunde, an der auch EU-Vertreter teilnahmen.

Allerdings fanden alle Verhandlungsgespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und abseits demokratisch gewählter Gremien statt. Selbst das EU-Parlament, das ACTA ja schlussendlich ratifizieren soll, war nicht beteiligt. Neben Abgesandten der einzelnen Staaten waren vielmehr amerikanische Lobby-Verbände aus der Pharma-, Software-, Musik- und Filmindustrie an der Ausarbeitung des Vetragstextes beteiligt.

Großen IT-Unternehmen wie Google, Ebay, Intel, Dell, News Corporation, Sony Pictures, Time Warner und Verizon wurde das Abkommen nur unter einer Verschwiegenheitsklausel zugesandt. Erst die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte 2008 den bis dahin geheimen Text.






Die derzeit debattierte ACTA-Version ist bereits die neunte Überarbeitung, etliche Paragraphen wurden gestrichen oder umformuliert. Auf 25 Seiten verpflichten sich die Unterzeichner, entschiedener gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Die Ziele sind also Produktpiraterie, illegal kopierte Inhalte und Plagiate. Davon wäre nicht nur das Internet betroffen, genauso geht es um zu ähnliche Waren - man denke an dieser Stelle an den Streit zwischen Apple und Samsung über Ähnlichkeiten zwischen iPad und Galaxy Tab. Auch der Umgang mit Generika, wirkungs- und wirkungsgleichen, aber kostengünstigeren Medikamente, fällt unter das ACTA-Abkommen.




Wie wirkt sich ACTA aus?

ACTA soll also die Rechte- und Patentinhabern stärken. Wie das im Detail und auf Länderebene aussehen soll, bleibt jedoch schwammig. Die Paragraphen sind allesamt sehr offen formuliert: Vieles kann mit ACTA legitimiert werden, nichts muss. Je nach Auslegung kann man das Abkommen lediglich als lose Absichtserklärung betrachten, die den Status Quo unangetastet lässt, weil es sehr ähnliche Gesetze in vielen Ländern bereits gibt. Im Vertragstext verbirgt sich aber auch juristischer Sprengstoff, der im schlimmsten Fall im Stande ist, die Grundfeste einer Demokratie ins Wanken zu bringen.


Das ACTA-Dokument beginnt recht harmlos. Sektion 2 sichert den Rechteinhabern »zivilrechtliche Verfahren für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« zu. Die Anwaltskanzlei Ferner-Alsdorf kommt zum Schluss, dass die Formulierungen hier bereits jetzt weitestgehend dem deutschen Recht gleichen. Kritischer wird‘s in Sektion 3: Ein Absatz über Grenzkontrollen soll sicherstellen, dass die Vertragspartner die »wirksame Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den Grenzen« garantieren, und zwar so, »dass die Errichtung von Schranken für den rechtmäßigen Handel vermieden wird.«

Soll heißen: Der gewerbliche Handel wird nicht beeinträchtigt, etwa durch übermäßige Zollkontrollen. Privatpersonen schützt der Vertragstext indes nicht, sie könnten künftig eingehender kontrolliert werden. Dass Grenzbeamte eingeführte MP3-Player auf kopierte Lieder überprüfen, wäre mit ACTA also möglich, es sei denn, der Gesetzgeber schließt es explizit aus. Denn der Text führt aus: »Eine Vertragspartei kann kleine Mengen von Waren ohne gewerblichen Charakter, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, von der Anwendung dieses Abschnitts ausnehmen.«




Weltkarte mit Ländern, die an den ACTA Verhandlungen teilgenommen haben oder ACTA unterzeichnet haben. (Quelle: Wikipedia)



Worst-Case-Szenarios

Besonders wichtig ist der Artikel 27 zur »Durchsetzung im digitalen Umfeld«. Hier findet sich der Passus: »Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen …«
Solche Übereinkommen sind bereits jetzt gang und gäbe, Youtube etwa löscht auf Beschwerden von Rechteinhabern hin sofort die bemängelten Videos. Die unterzeichnenden Staaten sollen solche Übereinkünfte nun allerdings direkt fördern.

Das kann man dahingehend interpretieren, dass die Regierungen Internetprovider anregen sollen, mit der Film- und Musikindustrie bei Urheberrechtsverletzungen Löschungen, Sperren und Filter zu vereinbaren. Im Vertragstext wird das jedoch nicht explizit gefordert, zumal Artikel 27 gleichzeitig anmahnt, »Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten.«







Wer also beispielsweise auf seinem privaten Blog bei Diensten wie Wordpress, Tumblr oder Blogspot ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Zustimmung einstellt, dem könnte kommentarlos auf Betreiben des Rechteinhabers der Zugang gesperrt werden. Der Entscheidungen hierüber obläge nicht mehr staatlichen Institutionen, sondern privaten Unternehmen. Das staatliche Gewaltmonopol würde ausgehebelt, weil hierfür nicht einmal ein Gerichtsbeschluss nötig wäre.Doch ACTA geht im nächsten Absatz noch weiter: »Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen, einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde.«

Um das überhaupt zu gewährleisten, müssten die Internetprovider zur Vorratsdatenspeicherung greifen, damit sie im Falle einer Beschwerde die Daten über die Person an den Rechteinhaber (wohlgemerkt: nicht an staatliche Behörden wie Polizei oder Justiz!) weitergeben können. Eine umfangreiche und personenbezogene Überwachung des Datenverkehrs wäre das Ergebnis - ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis.
Ebenfalls umstritten ist Artikel 36, der die Berufung eines ACTA-Ausschusses vorsieht, der die »Prüfung der Umsetzung und Durchführung dieses Übereinkommens« zur Aufgabe hat. Das kann man als Schaffung eines externen, internationalen Gremiums verstehen, das abseits rechtsstaatlicher Kontrolle und parlamentarischer Einflussnahme die Einhaltung von Gesetzen kontrollieren soll. Das wäre aber eigentlich die Aufgabe von Parlament, Polizei und Gerichten.




Anti-ACTA-Demonstration in Dortmund. (Quelle: Wikipedia)



Der »Geist« von ACTA

»Könnte«, »wäre«, »würde« - der ACTA-Text schreibt fast keine konkreten Maßnahmen vor und betont immer wieder, dass alle Aktionen im Einklang mit den Gesetzen der jeweiligen Länder stehen müssen.

Es ist daher nicht das eigentliche Dokument, das den Kritikern aufstößt, sondern in erster Linie der »Geist« von ACTA: Ein im Geheimen ausgehandeltes Hinterzimmer-Abkommen mit viel Raum für Interpretationen - das wird als ebenso nebulös wie undemokratisch empfunden. Zum Verständnis wären zudem die Anmerkungen und Erläuterungen der Verfasser nötig, die aber bis heute größtenteils nicht öffentlich sind.

Der Einfluss der Lobbyisten legt zudem nahe, dass die Industrie den Staaten das Abkommen in die Blöcke diktiert hat. Die Regierungen ratifizieren nach Meinung der ACTA-Gegner einen Blankoscheck, der den Rechteinhabern einen enormen Handlungsspielraum einräumt.

Der größte Protest entzündet sich am Artikel 27, der Zensur durch die Rechteinhaber Tür und Tor öffnen könnte. Außerdem trete das Abkommen laut seinen Kritikern Persönlichkeits- und Datenschutzrechte mit Füßen, da es jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stelle. Auch den Schutz des geistigen Eigentums sehen die Gegner als Heuchelei, weil das Abkommen nicht Urheber wie Künstler und Wissenschaftler schütze, sondern nur die Rechteverwalter, also vornehmlich Konzerne. So werden nicht diejenigen geschützt, die etwas erschaffen, sondern diejenigen, die damit Geld verdienen.



Eine Anti-ACTA-Aktion der Grünen vor dem Kanzleramt.



Der aktuelle Stand von ACTA

Die Unterstützer von ACTA führen an, dass der Vertragstext keine rechtswidrigen Klauseln mehr enthält. Die umstrittene »Three Strikes«-Regel, die beim dritten Urheberrechtsverstoß eine automatische Sperrung des Internet-Zugangs bewirkt hätte, wurde gestrichen.

ACTA entspricht damit weitestgehend einer Absichtserklärung, die wenigen konkreten Maßnahmen spiegeln sowieso die derzeitige Gesetzeslage wider. Beispielsweise verpflichten sich die Vertragsparteien »einen hinreichenden Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung wirksamer technischer Vorkehrungen« zu leisten, also die Umgehung von Kopierschutz-Maßnahmen zu verbieten. In Deutschland ist das bereits seit Jahren gesetzlich festgeschrieben.




Den Urheberrechtsschutz begreifen die ACTA-Befürworter als hohes Gut: Wer Zeit und Geld in kreative Arbeit investiert, solle dafür auch seinen gerechten Lohn bekommen - sonst werden Innovation und Schöpfungskraft bestraft statt gefördert. Zwar verlangen Aktivisten und auch die deutsche Piratenpartei immer wieder, dass ein »Umdenken« in Bezug auf geistiges Eigentum stattfinden muss. Es gibt allerdings keinen Konsens, wie dieses Umdenken aussehen soll.


Im Oktober 2011 haben die ersten acht Nationen das ACTA-Abkommen unterzeichnet (USA, Australien, Kanada, Japan, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea). Im Januar 2012 unterschrieb der Europarat stellvertretend für die EU-Mitgliedstaaten. Nach den großen öffentlichen Protesten haben allerdings Tschechien, die Slowakei, Lettland, Slowenien und auch Deutschland die Unterzeichnung vorerst auf Eis gelegt, zumindest bis zur Abstimmung im EU-Parlament im Juli 2012.





Wie stehen die deutschen Parteien zu ACTA?

Auf unsere Anfrage hin erklären alle Bundestagsparteien, dass sie ACTA in seiner momentanen Form ablehnen, auch wenn die CDU das Abkommen als grundsätzlich »hilfreich« und nur die mangelnde Transparenz als Problem sieht. Hinter der Ablehnung steckt auch politisches Kalkül: Die Parteien haben erkannt, dass Fragen der Internet-Freiheit im Wählerinteresse immer wichtiger werden.

Das zeigt nicht zuletzt der Erfolg der Piratenpartei, die bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2011 mit 8,9 Prozent erstmals den Einzug in ein Landesparlament geschafft hat. Bei bundesweiten Meinungsumfragen liegen die Piraten derzeit zudem einen bis drei Prozentpunkte vor der kriselnden FDP. Kein Wunder, dass sich die CDU/CSU-FDP-Regierung vorsichtig gibt, sie will keine Wählerstimmen verlieren.




CDU
Michael Kretschmer, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung, Forschung, Kunst, Kultur und Medien und Vorsitzender des »Arbeitskreises Netzpolitik« der CDU Deutschlands: »Es ist ein richtiger Schritt, dass die Staaten nicht länger versuchen, isoliert Regeln für das Internet aufzustellen. Das Internet braucht internationale Abkommen. Allerdings schafft es kein Vertrauen in der Bevölkerung, wenn solche Verträge wie ein Geheimabkommen zustande kommen. Ich wünsche mir eine breite Debatte über den vorgeschlagenen Vertrag. Viel Aufregung wäre vermieden worden, hätte es bei den Verhandlungen mehr Transparenz gegeben. Durch das Abkommen werden weder die Haftung von Internet-Service-Providern verschärft noch führt es zu Netzsperren. Ein Manko ist natürlich, dass viele Staaten, die für Produktpiraterie bekannt sind, nicht zu den Unterzeichnern gehören. Trotzdem kann das Abkommen hilfreich sein, um zu einer globalen Verständigung über den Schutz von Urheberrechten zu kommen.«


SPD
Björn Böhning, Chef der Senatskanzlei Berlin, und Lars Klingbeil, MdB, Sprecher des »Gesprächskreises Netzpolitik und digitale Gesellschaft« des SPD-Parteivorstandes: »Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht so weit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht. Auch kann und darf es nicht darum gehen, die Rechtsdurchsetzung im Internet zu privatisieren und die Internetprovider zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber zu machen. Der Gesprächskreis Netzpolitik und digitale Gesellschaft des SPD-Parteivorstandes lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab und fordert transparente Verhandlungen. Wir unterstützen die zahlreichen Protestaktionen und rufen zur Teilnahme auf. Wir wollen ein modernes Urheberrecht und werden die Debatte in den nächsten Monaten offen führen.«


Bündnis 90/Die Grüne
Erklärung des Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grüne: »BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen das ACTA-Abkommen, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ab, weil es für Intransparenz, möglichen Strafverschärfungen bei Urheberrechtsverletzungen und weitere Einschränkungen von Informationsfreiheit im Internet steht. Außerdem wird mit ACTA der Zugang zu Generika - günstige, aber wirkungsgleiche Medikamente - in Entwicklungsländern gefährdet. Ausgehandelt in Hinterzimmerrunden und zwischen den einzelnen Staaten sowie diversen Wirt- schaftsvertretern, war Transparenz bezüglich des Entstehungsprozesses genauso Fehlanzeige, wie bei der Beteiligung der nationalen Parlamente oder gar der Zivilgesellschaft. Wir Grüne finden es fatal, dass hier losgelöst von den international legitimierten Institutionen, allen voran den Vereinten Nationen, Verhandlungen vorangetrieben werden, die einzelne Staaten bewusst ausgrenzen und demokratische Prozesse unterlaufen. Wir Grüne streiten vielmehr für einen fairen Interessenausgleich zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen sowie den Interessen der NutzerInnen und der Allgemeinheit bei der Reform und Modernisierung des Urheberrechts.Wir wollen gemeinsam neue Wege mit allen Beteiligten erarbeiten, um unser Ziel ,Vergütung statt Verfolgung‘zu erreichen. ACTA widerspricht diesem Ziel, es manifestiert einen antiquierten, überholten und am Ende auch erfolglosen Politikansatz und verweigert sich konsequent einer Debatte zur Zukunft des internationalen Urheberrechts.«


Die Linke
Halina Wawzyniak, MdB, stellvertretenden Vorsitzende und Obfrau der Fraktion DIE LINKE. Mitglied der Enquetekommission »Internet und digitale Gesellschaft« und netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion: »Das Abkommen zementiert Rechtssysteme im Patent- und Urheberrecht, obwohl deren Eignung zum Schutz von Innovation und Kreativität weltweit kontrovers debattiert werden. Es hält die EU und nationale Gesetzgeber an, ihr Instrumentarium zum Vorgehen gegen Urheberrechts- und Markenschutzverletzungen auch im privaten, nichtgewerblichen Bereich auszubauen und zu verschärfen. ACTA gibt den Regierungen eine neue rechtliche Handhabe und die politische Legitimation, um den Internetverkehr überwachen, Internet-Provider in Haftung zu nehmen und einzelne Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können. Damit würde auch die bereits jetzt existierende Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Urheberrechtsverletzungen (,Abmahnunwesen‘) weiter verschärft. Obwohl das Abkommen in das alltägliche Leben vieler Menschen eingreifen kann, wurde es weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente und zuständiger multilateraler Organisationen wie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Bis heute ist lediglich der wenig aussagekräftige Vertragstext zugänglich - und das nur nach massivem Druck durch die kritische Öffentlichkeit. Weitere Begleitdokumente und Protokolle, die ebenfalls handlungsleitend für die Vertragspartner sein könnten, bleiben unter Verschluss. DIE LINKE lehnt daher das internationale ACTA-Abkommen ab. Sowohl die LINKEN-Abgeordneten im Europäischen Parlament wie auch im Deutschen Bundestag werden bei den parlamentarischen Beratungen gegen ACTA stimmen.«


FDP
Jimmy Schulz, MdB, Mitglied der Enquetekommission »Internet und digitale Gesellschaft«: »Die intransparente Verhandlung des Abkommens war inakzeptabel. Da in Deutschland ohnehin kein Umsetzungsbedarf besteht, ist keine Eile geboten. Es wäre besser gewesen, die Vorstöße zur verbesserten Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie nicht mit der zu führenden Diskussion um die Probleme des Urheberrechts im Internet zu vermischen. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, die Zeichnung von ACTA aufzuschieben, bis das Europäische Parlament als demokratisch legitimierte Instanz das Abkommen geprüft hat.«


Piratenpartei
Auf unsere Anfrage nach einem Statement zum ACTA-Abkommen haben wir bislang keine Antwort bekommen, auf der offiziellen Webseite der Piratenpartei heißt es aber in einer Pressemitteilung unter dem Titel "ACTA ablehnen und Debatte um modernes Urheberrecht beginnen!" unter anderem: »Internationale Verträge müssen von Beginn an rechtsstaatlich auf sicheren Füßen stehen. Geheime Verhandlungen wie bei ACTA sind des demokratischen Prozesses unwürdig. Es fehlt dennoch weiterhin eine transparente Beteiligung der Nutzer und Kreativen. Mit ACTA werden einseitig die Begehren der Content-Industrie befriedigt, veraltete Verwertungsrechte verteidigt und Pfründe gewahrt. Unsere Informationsgesellschaft braucht jedoch ein neues, modernes Urheberrecht, das Kreative und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Diese Diskussionen wollen wir PIRATEN jetzt europaweit führen«, erklärt Christopher Lang, Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland.



Die Proteste gegen ACTA (und zuvor in den USA gegen SOPA und PIPA) haben vor allem gezeigt, dass die »Generation Twitter« die Offenheit des Internets vehement verteidigt - und sehr wohl politische Entscheidungsprozesse beeinflussen kann. Das wird sie auch weiterhin müssen: Derzeit liegt der öffentliche Fokus zwar auf ACTA, zugleich feilt aber auch die EU-Kommission an der Direktive zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechts (IPRED), die ans Internet angepasst werden soll. Und darin soll nach einem ORF-Bericht auch ein Passus auftauchen, der Netzsperren für Urheberrechts-Verletzer fordert.







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